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Sanktionen der Kontroll- und Disziplinarkommission des SFV nach Cup-Halbfinal

Sanktionen der Kontroll- und Disziplinarkommission des SFV nach Cup-Halbfinal

Die Kontroll- und Disziplinarkommission (KDK) des Schweizerischen Fussballverbands hat nach den Zwischenfällen rund um den Cup-Halbfinal zwischen dem FC Stade-Lausanne-Ouchy und dem Grasshopper Club Zürich vom 18. April 2026 ihre Entscheide gefällt.

Der Grasshopper Club Zürich wurde aufgrund des Fehlverhaltens einiger Spielbesucherinnen und -besucher inner- und ausserhalb des Stadions mit einer Busse von 60'100 Franken, einer Sektorensperre (Fankurve GCZ) für die nächsten zwei Cup-Heimspiele sowie einer bedingten Sektorensperre mit Bewährungsfrist von zwei Jahren sanktioniert. Bei Nichteinhaltung der Bewährungsfrist oder Wiederholung eines Vorfalls ähnlicher Schwere wird die bedingte Sektorensperre beim ersten Schweizer Cup-Heimspiel des Grasshopper Club Zürich nach dem erneuten Verstoss vollzogen.

Der Grasshopper Club Zürich nimmt den Vorfall sehr ernst und verurteilt diesen aufs schärfste. Eine detaillierte Aufarbeitung in enger Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Behörden wurde unmittelbar nach den genannten Vorfällen eingeleitet. Einen Rekurs gegen den Entscheid der Kontroll- und Disziplinarkommission des SFV behält sich GC Zürich vor.

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