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Good News: Eine Partei zieht Beschwerde gegen den Stadionbau zurück

Good News: Eine Partei zieht Beschwerde gegen den Stadionbau zurück

Im baujuristischen Verfahren gegen das von der Stadtzürcher Bevölkerung zweimal klar gutgeheissene Projekt «Ensemble» hat sich eine Partei mit der Bauträgerschaft und der Stadt Zürich geeinigt.

Im baujuristischen Verfahren gegen das von der Stadtzürcher Bevölkerung zweimal klar gutgeheissene Projekt «Ensemble» hat sich eine Partei mit der Bauträgerschaft und der Stadt Zürich geeinigt. Sie hat ihre Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht zurückgezogen. Derzeit wird die Detaillierung des Projekts weiter vorangetrieben. Es sieht die Realisierung des neuen Fussballstadions sowie der dazu gehörenden Wohn- und Gewerbebauten auf dem ehemaligen Hardturm-Areal vor.

Die Beschwerde hatte Bestimmungen im Gestaltungsplan für das Teilgebiet A zum Inhalt, das die Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich (ABZ) für ein Wohngebäude mit 174 Genossenschaftswohnungen für rund 500 Personen sowie einen Doppelkindergarten nutzen will. Ein Rekurs war bereits erstinstanzlich abgewiesen worden. Nach einer einvernehmlichen Einigung mit der Bauträgerschaft und der Stadt Zürich verzichten die Beschwerdeführer nun auf die Fortführung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Über die Details wurde Stillschweigen vereinbart.

Appell an verbleibende Gegnerschaft

Damit verbleibt noch eine Beschwerde. Dieser richtet sich gegen den privaten Gestaltungsplan und wird derzeit durch das Verwaltungsgericht Zürich beurteilt. Auch in diesem Fall hatte das erstinstanzliche Baurekursgericht einen Rekurs vollumfänglich abgelehnt. Diese Gegnerschaft umfasst u.a. ein als Verein organisierter Zusammenschluss mehrerer Personen. An sie gerichtete Aufforderungen, von einem Weiterzug abzusehen, blieben bisher ohne Erfolg. Die Projektpartner appellieren erneut an die Beschwerdeführer, den auf demokratische Weise klar artikulierten Willen der Bevölkerung zu respektieren und die Realisierung des Vorhabens nicht weiter zu verzögern. Es umfasst insbesondere auch den Bau von mehreren hundert Wohnungen im tiefen und mittleren Preissegment.

Stadionbau wäre ab 2027 möglich

Die Projektpartner gehen derzeit davon aus, dass die baulichen Planungen für das Fussballstadion und die damit verknüpften zwei Wohn- und Gewerbetürmen bis Ende 2025 abgeschlossen werden können. Darauf könnte dann zeitnah die eigentliche Baueingabe erfolgen. Zeitlich etwas versetzt – da eine kürzere Planungszeit benötigt wird – wird die ABZ ihre Planungen für den Genossenschaftsbau auf dem Teilgebiet A vorantreiben. Bleiben weitere Rechtsverfahren aus, könnte mit dem Stadionbau 2027 begonnen werden.

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