Teilnahmebedingungen (AGB)

Allgemeine GC Kids Camps Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Teilnahmeberechtigung und Anmeldungen

Grundsätzlich sind alle Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren (Jahrgang 2000 - 2007) berechtigt, an einem GC Kinderfussball-Camp (GC Kids Camps), veranstaltet von der Springbreak GmbH teilzunehmen. Die Springbreak GmbH führt die GC Kids Camps im Auftrag der Neue Grasshopper Fussball AG (NGFAG) durch. Der Veranstalter nimmt bei der Gruppeneinteilung nach Möglichkeit Rücksicht auf die Wünsche des Teilnehmers. Die definitive Gruppeneinteilung jedoch ist Sache des Veranstalters. Die Anmeldung zu den GC Kids Camps ist termingerecht durch den / die Erziehungsberechtigten vorzunehmen. Auch eine telefonische oder Online Anmeldung gilt als verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit Rechnung für die Überweisung der Teilnahmegebühr. Die definitive Aufnahme in die Teilnehmerliste erfolgt nur bei Eingang der Teilnahmegebühr bis zum vorgegebenen Termin gemäss Ziff. 2 nachfolgend.

2. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

Für die Teilnahme an den angebotenen GC Kids Camps werden Teilnahmegebühren erhoben, die der Website www.gcz.ch zu entnehmen sind. Die Teilnahmegebühren sind im Voraus zu überweisen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Preise und Leistungen zu ändern. Die aktuelle Teilnahmegebühr ist verbindlich. Der Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei einer Anmeldung von weniger als 30 Tagen vor Camp Beginn ist der Rechnungsbetrag spätestens 5 Tage vor Camp Beginn fällig. Werden die Teilnahmegebühren nicht innert Frist bezahlt, verfällt das Recht zur Teilnahme am GC Kids Camp.

3. Rücktritt

Eine Stornierung der Reservierung ist bis 30 Tage vor Campbeginn für einen Unkostenbeitrag von CHF 50.00 möglich. Spätere Stornierungen werden mit 100% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die Stornierung muss schriftlich an den Veranstalter erfolgen. Bei Abmeldung durch Unfall oder Krankheit erstattet der Veranstalter nach Erhalt eines Arzt-Zeugnisses den einbezahlten Betrag bis auf den Unkostenbeitrag von CHF 50.00 zurück. Wetterbedingte Annullationen werden nicht zurückerstattet. Bis zu GC Kids Camp Beginn kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer dem Veranstalter schriftlich benannt werden.

4. Haftung bei Unfall, Krankheit und Sachschäden

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Die Springbreak GmbH und der jeweilige Partnerverein lehnen jegliche Art der Haftung für Verletzungen, Unfall, Krankheit oder Sachschäden eines Teilnehmers oder Dritte ab. Die Teilnehmer sind verpflichtet, jederzeit Schienbeinschoner und geeignete Fussballschuhe zu tragen, Stollenschuhe sind nicht erlaubt.

5. Haftung bei Diebstahl und Verlust

Die Springbreak GmbH und der jeweilige Partnerverein haften nicht für Diebstahl oder Verlust von Wertgegenständen oder Bargeld.

6. Angaben über den Gesundheitszustand

Mit der Anmeldung bestätigt der Erziehungsberechtigte, dass das angemeldete Kind gesund und sportlich voll belastbar ist und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren kann. Das Kind nimmt eigenverantwortlich am Training teil. Der Erziehungsberechtigte muss den Veranstalter über allfällige Gesundheitsbeeinträchtigungen (Allergien und/oder andere gesundheitliche Probleme) und die regelmässige oder unregelmässige Einnahme von Medikamente des Teilnehmers schriftlich informieren.

7. Ausschluss

Der Teilnehmer hat den Anweisungen der Trainer im GC Kids Camp Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung hat der Trainer vom GC Kids Camp die Kompetenz, den Teilnehmer vom Training oder GC Kids Camp auszuschliessen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Teilnahmegebühren.

8. Absagen GC Kids Camps

Die Springbreak GmbH behaltet sich das Recht vor bei ungenügender Teilnehmerzahl das jeweilige GC Kids Camp gegen Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzusagen.

9. Foto-, Film und Datenrechte

Der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von dem Teilnehmer Bilder und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Camp Veranstalter bzw. dessen Partnern verbreitet und öffentlich vorgeführt werden (inkl. im Internet) - auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung. Ebenfalls dürfen die Angaben der Teilnehmer / Erziehungsberechtigten für Werbezwecke an Dritte bzw. an Partnern übermittelt werden.

10. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen GC Kids Camps Geschäftsbedingungen (AGB) berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Springbreak GmbH behalten sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen
GC Kids Camps Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit ohne vorgängige Information an die Teilnehmer der GC Kids Camps zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.gcz.ch und auf Anfrage erhältlich. Diese Allgemeinen GC Kids Camps Geschäftsbedingungen (AGB) unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

Version 1.2, 7. Dezember 2012